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+49 (0) 8131 35 60 680 info@quantumsolarpv.de

AGB Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen der Quantumsolarpv GmbH gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote unsererseits und mit uns geschlossenen Verträge.

  1. Allgemeines/Geltungsbereich

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen oder ihnen entgegenstehen, werden nicht Vertragsbestandteil des mit uns abgeschlossenen Vertrages, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.4 Gesetzlich relevante Erklärungen und Mitteilungen des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) müssen schriftlich, d.h. in Textform (z.B. per Post, E-Mail) erfolgen. Die gesetzlichen Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden, bleiben unverändert.

1.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren im Sinne von § 433 BGB und § 650 BGB. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung.

 

  1. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag zwischen uns und dem Käufer kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung/Lieferung der bestellten Ware zum Abschluss. Für den Inhalt des Vertrages, insbesondere den Umfang der Leistung, ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung oder ein von beiden Seiten schriftlich geschlossener Vertrag einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend. Alle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien über den Auftragsgegenstand sind darin vollständig wiedergegeben.

2.2 Alle Angebote im Internet sind unverbindlich und unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Aktualisierung. Es handelt sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

2.3 Auf Wunsch erstellen wir ein detailliertes Angebot, das wir schriftlich unterbreiten und an das wir uns fünf Tage lang binden. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch die Annahme unseres Angebots zustande, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Produkte.

2.4 Änderungen von Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben in unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen und in unserem Angebot bleiben vorbehalten, sofern der Lieferumfang dadurch nicht erheblich verändert oder seine Qualität verbessert wird und die Veränderungen oder Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Lager einschließlich Verpackung und Versicherung, einschließlich Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei der Lieferung von Waren in andere EU-Länder fällt die jeweils gültige Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland an. Weist uns ein Kunde aus einem anderen EU-Land eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) nach, so können wir dem Kunden eine Nettorechnung stellen.

3.2 Die Quantumsolarpv GmbH behält sich das Recht vor, Preise durch schriftliche Mitteilung vor Lieferung der Ware entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen (Kostenerhöhungen und Kostensenkungen) eintreten. Der Käufer kann der Preisänderung binnen fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich gegenüber der Quantumsolarpv GmbH widersprechen. Die Quantumsolarpv GmbH hat dann das Recht, den Kunden entweder zu dem bisher gültigen Preis zu beliefern oder den Vertrag hinsichtlich der restlichen Liefermengen mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Gesamtkaufpreis im Voraus zu zahlen. Ein Skontoabzug bedarf einer schriftlichen Zusatzvereinbarung. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung explizit vermerkt ist.

3.4 Bei Verzug können wir gemäß § 288 BGB Verzugszinsen geltend machen. Dies schließt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens nicht aus.

3.5 Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns eingeräumten Gegenansprüchen aufrechnen.

3.6 Wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird (z.B. durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch die Zahlungsunfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und – ggf. nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).

 

  1. Liefertermine, Verzug, Unmöglichkeit

4.1 Die angegebenen Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie explizit vereinbart wurden. Bei Zahlung per Vorkasse wird die Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises einschließlich der Transportkosten versandt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Eine Haftung für Nichterfüllung des Vertrages, insbesondere für Lieferunfähigkeit oder Lieferverzögerungen, ist ausgeschlossen, soweit diese durch den Eintritt von Umständen verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Naturereignisse, Kriegsereignisse, Ausschreitungen) oder durch andere, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Lieferverzögerungen, Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrung, Personalmangel, Erschwerung der Erlangung von erforderlichen Genehmigungen, behördlichen Anordnungen). Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald erkennbar wird, dass wir den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten können. Ist in einem solchen Fall nicht absehbar, dass wir unsere Leistung innerhalb einer für den Kunden angemessenen Frist – spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten – erbringen können, können wir und der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn die Leistungshindernisse 2 Monate nach unserer Mitteilung noch bestehen.

Waren die Gründe für die Hindernisse bereits bei Vertragsschluss für uns erkennbar, so sind wir nicht zum Rücktritt berechtigt.

Im Falle zeitweiliger Behinderungen verlängert sich der Liefer- bzw. Leistungstermin oder verschiebt sich der Liefer- bzw. Leistungstermin um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer entsprechenden Anlaufphase.

4.3 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu fordern. Wir können nach Ablauf einer angemessenen von uns festgesetzten Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder pauschalierten Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 10% des Bestellwertes fordern. Der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten. Ebenso bleibt es uns vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

  1. Gefahrübergang, Verpackung

5.1 Alle Lieferungen erfolgen ab Auslieferungslager.

5.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Ausführungsort versandt, geht die entsprechende Gefahr auf den Kunden über, wenn wir die Ware an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben haben.

5.3 Bei Annahmeverzug des Kunden haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit während des Verzuges des Kunden. Sofern dem Kunden eine Sache geschuldet wird, die nur der Beschaffenheit nach bestimmt ist, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser mit der Annahme der angebotenen Ware in Verzug gerät.

5.4 Teillieferungen sind erlaubt.

5.5 Die Entsorgung aller Verpackungen erfolgt durch den Kunden auf eigene Kosten. Wir sind nicht verpflichtet, die Verpackungen abzuholen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum „Eigentumsvorbehalt“.

6.2 Die Ansprüche des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren werden bereits jetzt an uns übertragen. Die Forderungen werden im gleichen Umfang wie die Vorbehaltsware zur Sicherung übereignet. Der Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Ware nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm insoweit zustehenden Forderungen an uns abgetreten werden.

6.5 Wenn die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert wird, erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung jeweils in Höhe des Rechnungswertes unserer weiterveräußerten Vorbehaltsware.

6.6 Der Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bis zu unserem Widerruf berechtigt. Wir haben das Recht, diese Ermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wenn die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vorliegen, ist der Kunde auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen an uns auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch berechtigt, dem Schuldner die Abtretung selbst anzuzeigen.

6.8 Die Berufung auf einen Eigentumsvorbehalt durch uns gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies explizit schriftlich erklären. Der Anspruch des Kunden auf das Eigentum an der Vorbehaltsware erlischt, sobald er seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt.

 

    1. Garantie/Gewährleistung 
       
      7.1 Wir übernehmen keine Garantie für die gelieferten Waren. Im Falle von Gewährleistungsansprüchen muss sich der Kunde direkt an den Hersteller wenden. Gleiches gilt für Schäden, die durch mangelhafte Ware beim Kunden entstehen (z.B. Ansprüche aus dem ProdHaftG.).
      7.2 Die Gewährleistung ist nur auf massive Sachmängel beschränkt. Für darüberhinausgehende Mängel wird keine Haftung übernommen.
      7.3 Bei massiven Sachmängeln behalten wir uns das Recht vor, die Gewährleistung nach unserer Wahl auf Verbesserung, Austausch oder Preisminderung vorzunehmen. Der Kunde hat das Recht, im Falle eines erheblichen und nicht behebbaren Mangels die Wiederherstellung zu verlangen.
      7.4 Die von uns gelieferten Waren sind unverzüglich nach der Anlieferung einer Sichtprüfung zu unterziehen, auch im Hinblick auf etwaige Beschädigungen, die durch das Abladen, z.B. mit einem Gabelstapler, entstanden sein (können). Bei einer gründlichen Sichtprüfung festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung, unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu reklamieren. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig bemängelt, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit mangelhafter Ware, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist bei fehlender oder verspäteter Mängelrüge ausgeschlossen.
      7.5 Ein Warenmangel besteht nicht, wenn die Reklamationen auf unsachgemäße Montage durch den Kunden, unsachgemäße Handhabung der Ware, fehlerhaften Gebrauch oder Verschleiß zurückzuführen sind. Verändert oder bessert der Kunde die von uns gelieferte Ware oder lässt er sie durch einen anderen verändern oder bessern, so entfällt unsere diesbezügliche Haftung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Veränderung oder die Reparatur nicht Ursache des Mangels ist oder nicht Bestandteil des Mangels ist. 

 

  1. Haftung

8.1 Die Haftung für Schäden außerhalb der Ziffern 4. und 7. ist unabhängig der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Schadensersatzansprüche aus Verschulden, wegen unerlaubter Handlung, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder aus deliktischen Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8.2 Sofern die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, umfasst dies auch die Haftung für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Beschäftigten, Beauftragten und Vertreter.

8.3 Die Haftung von uns richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend macht.

8.4 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir, wenn wir oder Personen, die wir mit der Erfüllung einer Verpflichtung betraut haben, schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzen. Unter einer „wesentlichen Pflicht“ werden abstrakt solche Pflichten verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Allerdings ist in diesen Fällen die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern uns nicht vorsätzliches Verhalten anzulasten ist.

8.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt wurde, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Der Vertrag gilt nach deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist nicht zulässig.

9.2 Im Übrigen ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag die Stadt Karlsfeld.